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REACH

Isolierhauben, Riegelketten, Abdeckplatten

Im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH haben wir geprüft, inwiefern Isolierhauben, Riegelketten und Abdeckplatten von der Verordnung betroffen sind.Bei unseren oben genannten Produkten handelt es sich im Sinne der REACH-Verordnung um Erzeugnisse. Erzeugnisse sind im Sinne von REACH Gegenstände, die bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhalten, welche ihre Funktion in größerem Maße bestimmt als die chemische Zusammensetzung.
Entsprechend dieser Feststellung müssen unsere Produkte nicht bei REACH vorregistriert/registriert werden, sondern lediglich einige Rohstoffe von unseren Zulieferern entsprechend dem Einsatzbereich registriert sein. Dazu stehen wir mit unseren Lieferanten im Kontakt. Rohstoffe, die nicht entsprechend registriert sind oder registriert werden können, werden schnellstmöglich durch passende Alternativen ersetzt.

Blech- und Schmiedeprodukte

Unsere Blech- und Schmiedeprodukte sind lediglich umgeformte Produkte, an denen wir keine Veränderung der chemischen Zusammensetzung vornehmen.
Daher sind wir mit diesen Produkten nicht registrierungspflichtig.
Wir kaufen unsere Stähle ausschliesslich innerhalb der EU.